Eine Vielzahl etabliert­er medika­men­tös­er, oper­a­tiv­er Ther­a­piev­er­fahren, wie auch phys­io­ther­a­peutis­ch­er und physikalis­ch­er Ther­a­pi­en, sowie neuar­tiger Ther­a­piev­er­fahren sind trotz vorhan­den­er wis­senschaftlich­er Unter­suchun­gen und Pub­lika­tio­nen noch nicht nach den Grund­sätzen der evi­denzbasierten Medi­zin mit ran­domisierten, kon­trol­lierten Stu­di­en oder über­greifende Meta­analy­sen im Sinne eines wis­senschaftlichen Wirk­samkeit­snach­weis­es hin­re­ichend abgesichert. In solchen Fällen wird als Begrün­dung für den ther­a­peutis­chen Ein­satz auf die ärztliche Erfahrung, die Patien­ten­er­fahrung unter Nen­nung konkreter Fall­beispiele, sowie auf die vorhan­dene Stu­di­en­lage und Lehrmei­n­ung aus­drück­lich ver­wiesen. Ein Erfolg dieser etablierten oder inno­v­a­tiv­en Ther­a­pi­en kann nicht in jedem Behand­lungs­fall gewährleis­tet wer­den.